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Sprachstörungen äußern sich bei Kindern und Erwachsenen in Form von Einschränkungen der Sprachproduktion und /oder des Sprachverstehens.

Es können auch die Bereiche Lesen und Schreiben betroffen sein.

In der Praxis bieten wir die Diagnostik, Beratung und Therapie von alle Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen an.

 

Für den jeweiligen Patienten wird ein individueller Behandlungsplan mit spezifischen therapeutischen Schwerpunkten erstellt. Der interdisziplinäre Austausch, z.B. mit Erziehern, Frühfördereinrichtungen, Therapeuten aus anderen Fachgebieten wie Ergo- und Physiotherapie spielt eine wesentliche Rolle.

 

Unser Angebot umfasst Beratung, Diagnose und Therapie bei:

 

  • expand-right Kindlichen Sprachentwicklungsstörungen /   Sprachentwicklungsverzögerungen

 

  • expand-rightStottern im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter

 

  • expand-right Stimmstörungen im Kinder-, Jugend- und Erwachsenenalter

 

  • expand-right Aphasie und Dysarthrie bzw. Dysarthrophonie Dysphagie(Schluckstörungen)

 

  • expand-rightPoltern im Jugend- und Erwachsenenalter

 

  • expand-rightMyofunktionellen Störungen (zur Unterstützung der kieferorthopädischen Behandlung) Auditiven Wahrnehmungsstörungen

 

  • expand-rightBei Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb
  • (Lese-Rechtschreib-Schwäche)

 

  • expand-rightBei anderen Lernproblemen

Beratung, Diagnostik und Therapie kann auch in polnischer Sprache erfolgen.

 

iconPraxis_Ziller_Flyer (346.94 KB)

 

 

Wer benötigt eine sprachtherapeutische Behandlung?

 

  • expand-rightKinder, die Auffälligkeiten im Spracherwerbsprozess zeigen, in Form von Sprachstörungen (Störungen der Entwicklung, der Semantik, der Grammatik), 
  •          der Sprechstörungen (Störungen der Aussprache)

 

  • expand-rightKinder mit Entwicklungsstörungen Kinder und Jugendliche mit Lernauffälligkeiten (Lernstörungen, Lese-Rechtschreib-Schwäche)

 

  • expand-right Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen wie Stottern und Poltern

 

  • expand-right Erwachsene, die meistens nach einer neurologischen Erkrankung Probleme beim Sprechen, Schlucken haben, oder deren Sprache beeinträchtigt ist

 

  • expand-right Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Atem- und Stimmstörungen

 

Therapievoraussetzungen

 

Für die Behandlung von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen wird eine ärztliche Verordnung benötigt, die von HNO-Ärzten, Phoniatern, Kinderärzten, Neurologen, Kieferorthopäden oder Hausärzten ausgestellt wird.

 

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen. Seit 2004 müssen Patienten über 18. Lj. einen Eigenanteil von 10 % des Rezeptwertes sowie einer Verordnungsgebühr von 10€ selbst übernehmen.

 

Die Therapie wird als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt. Eine Therapiesitzung dauert zwischen 30 und 60 Minuten und findet je nach Bedarf ein- bis mehrmals wöchentlich statt. Bei Bedarf und entsprechender medizinischer Indikation kann die Therapie auch als Hausbesuch durchgeführt werden (z.B. im häuslichen Umfeld, im Alters- und Pflegeheim, im Krankenhaus).

 

Die Lerntherapie unterliegt nicht den Leistungen der Krankenkassen.

Ausgenommen sind hiervon auditive Wahrnehmungsstörungen, deren Vorbeugung oder Behandlung als Kassenleistungen anerkannt sind.

Bei Lese-Rechtschreib-Schwäche handelt es sich um eine nach § 35a KJHG geförderte lerntherapeutische Maßnahme oder eine privat zu finanzierende Therapie.

 

STÖRUNGEN DER SPRACHE / DES SPRECHENS IM KINDESALTER
SPRACHSTÖRUNGEN BEI ERWACHSENEN

 

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